Ingenieurvermessung

Zu unserem Leistungsangebot gehören:

Entwurfsvermessungen (Lage- und Höhenpläne)

Lage- und Höhenpläne geben die Topographie des aufgenommenen Geländes in analoger und digitaler Form wieder. Fast jedes öffentliche oder private Bauvorhaben benötigt in der Planungsphase diese Unterlagen zur exakten Festlegung des zukünftigen Standortes. Zur besseren Sichtbarmachung der örtlichen Gegebenheiten fertigen wir Längs- und Querprofile.

Der nachfolgende Projekteintrag (Lageplan zum Bauantrag) dient im Hochbaubereich zum Erlangen der Baugenehmigung.

Nach Fertigstellung des Neubaus dokumentiert eine Bestandsvermessung den neuen Ist-Zustand für die Laufendhaltung von Stadtkartenwerken oder anderer Fachkataster (z.B. Straßenkataster). Die Erfassung von umweltrelevanten Gegebenheiten (z.B. Baum- oder Biotopkataster) sichert den Lebensraum im Sinne des Naturschutzes.

Referenzobjekte:

  • Gewerbegebiet "Am Sachsenring"
  • Burg Wolkenstein Rekonstuktion Burgmauer
  • Burg Wolkenstein

Eine Übersicht, welche Schnittstellen wir bedienen bzw. aus welchen Softwaresystemen wir Ihnen digitale Lage- und Höhenpläne bereitstellen können, finden Sie unter Datenaustausch im Hauptmenüpunkt Wissenswertes!

Absteckungen

Jedes raumbezogene Planvorhaben von Gebäuden, Verkehrs- und Versorgungsanlagen muss am Standort an der richtigen Stelle gebaut werden. Diese Übertragung der Projektgeometrie an die richtige Stelle vor Ort stellt für uns einen großen Aufgabenbereich dar.

Nach Erhalt der Absteckunterlagen vom Architekt oder Ingenieurbüro sind wir in der Lage, die Leistung bei kleineren oder mittleren Bauvorhaben (z.B. Eigenheim) innerhalb von 24 Stunden zu erbringen.

Referenzobjekte:

  • Druckhaus Chemnitzer Druck- und Verlag GmbH
  • Bürgerverwaltungszentum II, Chemnitz, Annaberger Straße
  • Physikgebäude TU Chemnitz
    Physikgebäude TU Chemnitz
  • Hörsaal TH Mittweida
    Hörsaal TH Mittweida

Leitungsdokumentationen

Das Einmessen von gebauten Versorgungsleitungen ist für die Wartung, das Wiederfinden und für spätere Planungen in der näheren Umgebung von herausragender Bedeutung. Die Übernahme in ein Geo-Informationssystem sichert dem Betreiber eine effiziente Trassenverwaltung.

Referenzobjekte:

  • Leitungsbestand Trinkwasser Pleißa
  • Kompletter Leitungsbestand Firma BARMAG Chemnitz

Gebäudebestandspläne

Die Rekonstruktion von alten oder sogar denkmalgeschützten Bauwerken stellt gerade in den neuen Bundesländern ein großes Betätigungsfeld für Architekten und Baubetriebe dar. Für naturgetreue Restaurierung als auch für den Entwurf von Umbauten stellen Gebäudebestandspläne in Verbindung mit Fassadenaufnahmen (Photogrammetrie) eine wichtige Planungsgrundlage dar.
Je nach Anforderung können wir die Bauwerke für Grundrisspläne (Mietflächenberechnung) über detailgetreues Aufmaß mit Längs- und Querschnitten bis hin zur 3D-Darstellung erfassen und liefern.

Referenzobjekte:

  • Brücke in Zschopau
  • Schule Lichtenstein

Beweissicherungen und Massenberechnungen

Neben der klassischen Technologie zur Beweissicherung (präzise Koordinatenbestimmung) kommen auch andere Verfahren zum Einsatz, wie:

  • fotografische Bestandsaufnahme
  • Setzungsmessungen mit Feinnivellements
  • Rißbreitenbestimmung
  • Alignments

Referenzobjekte:

  • Rekonstruktion Historisches Gebäude in Mutzschen
  • Kontrollmessung Stahlbau

Ein Haupteinsatzgebiet für Massenberechnungen ist die Deponiezuwachsermittlung. Aber auch als Zuarbeit für Bauabrechnungen wird diese Leistung von uns oft erbracht.

Referenzobjekt:

  • Deponie Wittgensdorf

Leistungspaket Hausbau (Bauherrenbetreuung)

Der Bau eines eigenen Heims stellt für viele Menschen eine große Herausforderung im Leben dar. Sowohl in zeitlicher, als auch in finanzieller Hinsicht sind Anstrengungen zu unternehmen, die durch eine gute Planung und die Einschaltung von Fachleuten in überschaubaren Rahmen gehalten werden können. Die zwei wichtigsten Spezialisten in der Planungsphase sind der Architekt oder Bauingenieur (Entwurfsverfasser) und ein Vermessungsingenieur (Planverfasser). Auch während der Bauphase kann deren Mitwirkung von großen Vorteil sein.

Grundvoraussetzung für das Vorhaben ist neben der Finanzierung ein bebaubares Grundstück. Abgesehen vom Erwerb einer bereits bestehenden Parzelle (Flurstück) kann auch eine Katastervermessung zur Grundstücksteilung (Flurstückszerlegung) erforderlich werden. In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu beauftragen, weil nur dieser eine vermessungstechnische Komplettleistung erbringen kann und somit Reibungsverluste ausgeschlossen werden. Auch die Haftungsproblematik ist eindeutig geregelt.

Vor dem notariellen Kaufvertrag ist es wichtig, durch eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde die Möglichkeit der bauliche Nutzung des auserwählten Grundstückes bestätigt zu bekommen. Häufige Ablehnungsgründe sind die nicht gesicherte Erschließung, Lage im Außenbereich (§ 35 BauGB), Naturschutz oder einfach fehlendes Baurecht. Auch bei dieser Recherche bietet der Vermessungsingenieur seine Mithilfe an.

Ist dieses Vorbereitungsstadium erfolgreich abgeschlossen, kann die eigentliche Hausplanung beginnen.

Lage- und Höhenplan

Als Grundlage für die ersten, auf die Örtlichkeit bezogenen, Planungsschritte benötigt der Architekt oder Bauingenieur eine Aufnahme des vorhandenen Geländes. Der entstehende "Rohplan" enthält alle planungsrelevanten, topographischen Elemente wie z.B. Reliefhöhen, Straßenanbindung, erkennbare Ver- und Entsorgungsleitungen, Abstände, First- und Traufhöhen vorhandener Nachbarbebauung, Bewuchs gemäß Baumschutzsatzung (falls vorhanden) und Lage der Eigentumsgrenzen.

Hinweis: Die Lage der Eigentumsgrenzen ist nicht in jedem Fall durch Grenzmarken vor Ort gekennzeichnet. Sollte das geplante Bauvorhaben aber die Mindestforderungen der sächsischen Abstandsflächenregelungen (§ 6 SächsBauO) ausnutzen wollen ( => schwierige Verhältnisse nach SächsBO-DurchführVO §9 Abs. 2 ), so ist die Kenntnis der genauen Lage der Grenzen unabdingbar. Die Grenzherstellung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur liefert die benötigten Angaben.

Lageplan zum Bauantrag

Entspricht der Architektenentwurf in den Kriterien Lage, Höhe, Ansichten und Aufteilung den Vorstellungen des Bauherrn, so übernimmt der Vermessungsingenieur (Planverfasser) das Projekt in den vorhanden Lage- und Höhenplan. Dabei werden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nachvollzogen und bei eventuellen Verletzungen in Abstimmung mit dem Entwurfsverfasser korrigiert. Der entstehende "Lageplan zum Bauantrag" gemäß §9 SächsBO-DurchführVO enthält:

  • Schriftlichen Teil
  • Zeichnerischen Teil
  • Abstandsflächennachweis

Absteckung der Baugrube

Um den notwendigen Erdaushub für das Kellergeschoß effektiv zu gestalten, rechnet sich in den meisten Fällen die Absteckung der Baugrube. Das Auspflocken der Hauptecken sichert die grobe Lage des Gebäudes und somit die Einhaltung der Mindestmenge abzufahrender oder zu lagernder Erdmassen.

Die gleichzeitige Angabe von Höhenhilfspunkten ermöglicht die exakte Einhaltung der geplanten Höhenverhältnisse unter Beachtung der notwendigen Abwasserentsorgung und kommunaler Vorgaben.

Feinabsteckung der Gebäudeachsen

Für die Realisierung der geplanten Form des Gebäudes, aber noch mehr für die Einhaltung der Lage des Neubaus bezüglich der Eigentumsgrenzen ist eine Feinabsteckung, das heißt die Übertragung der Projektgeometrie in die Örtlichkeit; nicht zu umgehen.

Zweckmäßigerweise geschieht die Markierung der Achsen oder Gebäudefronten auf sogenannten Schnurgerüsten. Für diese Leistung ist es wiederum empfehlenswert, einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit den Arbeiten zu betrauen, weil in den meisten Fällen nur dieser Fachmann die Lage der Flurstücksgrenzen kennt oder ermitteln kann.

Jeder Bauherr muß selbst entscheiden, welche von den oben beschriebenen Leistungen er in Anspruch nehmen will und welche nicht. Tatsache ist, daß eine exakte Vermessung den späteren Bewunderern Ihres schmucken Hauses nicht unmittelbar ins Auge fällt.
Leider gibt es aber genug Bauherren, die Einsparungen in der Vermessung durch jahrelangen Nachbarschaftsstreit wegen nicht eingehaltenen Abstandsflächen oder mit ewigen Abwasserpumpen "bezahlen".
Ein kaputtes Dach kann man reparieren, eine defekte Tür kann man austauschen, aber die falsche Lage oder Höhe Ihres Hauses ist, außer durch Abriß, unumkehrbar!


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