Katastervermessung
Bei diesem Tätigkeitsfeld handelt es sich um hoheitliche Leistungen, die der Freistaat Sachsen an eine Reihe freiberuflichen Ingenieure übertragen hat.
- Flurstückszerlegungen
- Grenzwiederherstellungen
- Gebäudeeinmessungen
- Abmarkung von Grenzpunkten
- Bodenordnung
Die Ausführung dieser Leistungen wird durch eine Vielzahl von Verordnungen und Erlasse der staatlichen Vermessungsverwaltung geregelt.
Eine komplette Katastervermessung setzt sich regelmäßig aus 3 Bearbeitungsschritten zusammen:
- Vorbereitung der Messung durch Bereitstellung der amtlichen Unterlagen in Form von Auszügen aus der Liegenschaftsdokumentation durch die zuständigen Vermessungsämter der Lankreise oder kreisfreie Städte
- Durchführung der außendienstlichen Messungen und innendienstliche Aufbereitung der Messungsschriften durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- Prüfung und Übernahme der Unterlagen ins Liegenschaftskataster durch das zuständige Vermessungsamt
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur koordiniert bzw. veranlasst alle 3 Arbeitsschritte.